Personalvermittlung

Wir vermitteln unsere Mitarbeiter nach dem Gesetz zur Arbeitnehmer-Überlassung.

Uns wurde die Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung von der Regionaldirektion Baden-Württemberg der Bundesagentur für Arbeit in Stuttgart erstmalig erteilt am 08.04.2011. Die jetzt aktuelle und unbefristete Erlaubnis wurde von der Agentur für Arbeit Düsseldorf in Düsseldorf erteilt am 12.02.2016 mit Beginn ab dem 08.04.2016.